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KREISVERBAND RECKLINGHAUSEN

Kreisvorsitzender Josef Hovenjürgen MdL: Kommunen entlasten und Neuverschuldung zurückführen - Die NRW-Koalition hält ihre Versprechen

JH 3 Image Im LandtagDie Fraktionen von FDP und CDU werden in den Fraktionssitzungen der kommenden Woche die mitgeteilten Minderausgaben in Höhe von 122 Millionen Euro zum Anlass nehmen, Änderungsanträge zum Nachtragshaushalt 2017 zu beraten und zu beschließen.
 
Ziel dieser Anträge wird die weitere Entlastung der Kommunen und die weitere Absenkung der Nettoneuverschuldung des Landes sein. Wir werden unseren Fraktionen vorschlagen, dass der kommunale Anteil in Höhe von 100 Millionen Euro an den erhöhten Krankenhausinvestitionsmitteln für dieses Jahr aus dem Landeshaushalt übernommen wird. Der Einnahmeanspruch soll in das Jahr 2018 verschoben werden. Diese Maßnahme ist Ausdruck des partnerschaftlichen Verhältnisses mit der kommunalen Familie und erleichtert den planbaren Haushaltsvollzug unserer Kommunen in diesem Jahr. 
 
Josef Hovenjürgen MdL:  Diesen kommunalen Anteil müssen die Kommunen in diesem Jahr nicht aufbringen. Dieser Punkt ist besonders erfreulich für alle zehn Städte des Kreises, die sich im NRW-Stärkungspakt befinden. Die Befürchtung, dass diese Belastung in den aktuellen Haushalt 2017 einfließen würde, ist damit aus der Welt. Damit zeigt die neue Landesregierung erneut, dass sie Wort hält und unsere Kommunen, da wo es geht, entlastet. “  
 
Darüber hinaus wollen wir den vorhandenen Spielraum nutzen, um die bereits eingeplante Absenkung der Nettoneuverschuldung von 71,5 Millionen Euro um weitere 22 Millionen Euro auf dann 93,5 Millionen Euro zu verbessern.
 
Die geplanten Änderungsanträge der Landtagsfraktionen von CDU und FDP stehen in der Kontinuität des bisherigen zukunftssichernden und kommunalfreundlichen Handelns der NRW-Koalition und verdeutlichen die dabei angestrebten Ziele:
 
  •  Erhalt von Handlungsspielräumen durch dringend notwendige Sofortmaßnahme500 Millionen Euro Kita-      Rettungspaket)
  •  Ausbau des partnerschaftlichen Umgangs (Absenkung des kommunalen Beitrages beim Unterhaltsvorschuss um  45,3 Millionen Euro und Streichung des „Kommunalsoli“ in Höhe von 90 Millionen Euro)
  •  Zusätzliche Ermöglichung kommunaler Investitionen (Kommunalinvestitionsförderprogramm in Höhe von 1,13     Milliarden Euro)
  •  Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (gegenseitige Deckungsfähigkeit von Investitions-, Bildungs- und  Sportpauschale im GfG)
  •  Erhöhung des finanziellen Handlungsspielraumes (7,8-prozentige Erhöhung der Ausgleichsmasse im GfG,  entspricht einer Erhöhung von 830 Millionen Euro)
 
Die NRW-Koalition hält ihre Versprechen als verlässlicher Partner der kommunalen Familie unter Wahrung der Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.