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KREISVERBAND RECKLINGHAUSEN

CDU-Fraktionsvorsitzender Ulrich Hempel: „NRW setzt starkes Zeichen der Solidarität mit dem Kreis Recklinghausen“

„Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen, vor allem mit geringem Einkommen, sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sieht deshalb, ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes, weiteren Handlungsbedarf und stellt im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung“, so Ulrich Hempel, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion Recklinghausen.

 

„Von dieser Summe gibt das Land zu Beginn des neuen Jahres rund 6,2 Mio. Euro zusätzlich an die Städte und den Kreis Recklinghausen weiter. Das hilft uns, vor allem aber den Menschen in unseren Kommunen“, freut sich Ulrich Hempel über die überraschende und notwendige finanzielle Förderung durch die Landesregierung NRW.

„Vor sechs Wochen, im Dezember 2022, hat die CDU-geführte Landesregierung den ‚Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut‘ angekündigt. Gleichzeitig hat sie dafür landesweit 150 Millionen Euro zur Unterstützung von Menschen in sozialen Notlagen und der dafür bestehenden sozialen Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Knapp einen Monat nach der Ankündigung sind die zum Abruf des Geldes notwendigen Bescheide – auch an unsere Kreis- und Stadtverwaltungen - versandt worden“, freut sich CDU-Fraktionschef Ulrich Hempel. „Von der Gesamtsumme von rund 6,2 Mio. Euro fließen alleine 1,255 Mio. Euro an den Kreis. Wie das Geld genau genutzt wird, muss noch entschieden werden.“

„Mit dem Programm setzen CDU und Grüne im Land ein deutliches Zeichen. Die Fortschrittskoalition wird ihrer sozialpolitischen Verantwortung in dieser herausfordernden Zeit, die unter anderem durch den Ukrainekrieg und steigende Energiepreise gekennzeichnet ist, gerecht“, so Hempel abschließend.“

Gefördert werden können von dem Geld zum Beispiel Miet- und Mietnebenkosten, Sachkosten zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen, kommunale Verfügungsfonds für individuelle Härtefälle (zum Beispiel bei Energiesperren oder Wohnungsverlusten), Honorarkosten für Fachkräfte sowie ehrenamtlich Tätige oder für Informationsmaterialien.