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KREISVERBAND RECKLINGHAUSEN

Zum 1. Januar 2023 ist die Reform des Wohngeldes mit dem Wohngeld Plus-Gesetz in Kraft getreten

Michael Breilmann MdB: „Den Menschen in der Krise zu helfen und sie bei den Kosten des Wohnens zu unterstützen ist richtig und notwendig. Als Union haben wir daher bereits im Frühjahr 2022 eine Ausweitung des Wohngeldes und einen dauerhaften Heizkostenzuschuss gefordert. Die Wohngeldreform der Ampel kommt viel zu spät und ist überdies handwerklich schlecht gemacht. Viele hunderttausende Menschen werden bitter enttäuscht werden, weil sie nicht rechtzeitig Hilfe bekommen werden.“

Das Wohngeld Plus-Gesetz ist Teil des Entlastungspaketes zur Abfederung von steigenden Energiekosten der Bundesregierung und bewirkt, dass mehr Anspruchsberechtigte einen höheren Anspruch auf Wohngeld haben. Zusätzlich wurden eine dauerhafte Heizkostenkomponente sowie eine Klimakomponente mit aufgenommen. Damit wird eine Entlastung bei den Heizkosten erreicht und Mieterhöhungen durch energetische Sanierungen bzw. höhere Mieten durch Mehrkosten bei energieeffizienten Neubauten ausgeglichen. Es werden rund drei Mal so viele Menschen wie bisher einen Anspruch auf Wohngeld haben. Für NRW bedeutet das eine Steigerung der wohngeldberechtigten Haushalte von bisher 160.000 auf 480.000 Haushalte.

CDU-Kreisvorsitzender Michael Breilmann abschließend: „Richtig wäre gewesen, einen Übergangsmechanismus zu etablieren, der eine rechtzeitige Auszahlung des Wohngeldes sichergestellt hätte. Diesen Rat der Experten in der Anhörung hat die Ampel leider ignoriert. Auch unsere Forderung, dass Berechnungsverfahren radikal zu vereinfachen, hat die Ampel abgelehnt. So müssen die Wohngeldstellen weiter mehr als 30 Punkte abprüfen. Das ist extrem bürokratisch und kompliziert und kostet viel zu viel Zeit. Statt zu vereinfachen, wird Wohngeld nun vorläufig ausgezahlt. Das mindert den Verwaltungsaufwand nicht, führt aber dazu, dass  hunderttausende Menschen über Monate, wenn nicht Jahre in Unsicherheit leben müssen, ob sie möglicherweise zu viel gezahltes Wohngeld zurückzahlen müssen. Damit erweist man den Menschen einen Bärendienst.“

Weitere konkrete Informationen zur Wohngeldreform und zum WohngeldPlus-Gesetz finden Sie in der anliegenden pdf.

23.02.02_Informationen_zur_Wohngeldreform_und_WohngeldPlus_Gesetz.pdf